Pflegehelfer

  1. Stellenbeschreibung:
    Pflegehelfer
  2. Erforderliche Qualifikation:
    Altenpflegerin, Krankenpflegerin bzw. ohne berufsspezifische Qualifikation
    Grundkenntnisse im Umgang mit Computern
  3. Verantworlichkeit der Stelle:
    Die Pflegehilfskraft verantwortet ihre, durch fachliche und spezifische Anleitung des PDL, bzw. Pflegefachkraft, durchgeführten pflegerischen und betreuerischen Tätigkeiten.
  4. Aufgaben der Stelle:
    Durchführung von Pflegearbeiten in der ganzheitlichen aktivierenden Pflege unter Anleitung einer Pflegefachkraft
    Nach einer bestimmten Einarbeitungszeit sind Pflegearbeiten sebständig durchzuführen, die jedoch unter Aspekt der Aktivierung der Pflegebedürftigen zu beachten sind:
    • Waschen, Duschen, Baden
    • Helfen beim An- und Auskleiden
    • Hilfe beim Gebrauch von Nachstuhl und Urinflaschen
    • Hilfeleistung beim Gehen, Setzen, Hinlegen
    • Hilfeleistung bei der Einnahme von Speisen

Vollständige Dokumentation aller ausgeführten Pflegearbeiten in die Pflegedokumentation

Hilfestellung für spezifische Tätigkeiten der Pflegefachkräfte unter genauster Befolgung deren Anweisungen

Durchführung von Pflege-, Reinigungs- und Aufräumarbeiten auf den Wohnbereichen und Bewohnerzimmern

Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines allgemein anerkannten Standes pflegerischer Erkenntnisse

Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Einhaltung des Datenschutzes und Schweigepflichtverordnung
Einhaltung betrieblicher Organisationsreglungen
Einhaltung hygienischer Bestimmungen, Verordnungen und Erfordernisse

Die Funtionsbeschreibung ist Bestandteil des Dienstvertrages