Betreuungskraft

  1. Stellenbeschreibung
    • Betreuungskraft §43bXI
  2. Erforderliche Qualifikation
    • Basiskurs Betreuungskraft nach §43bXI bzw. Betreuungspraktikum mit 100 Stunden
  3. Verantwortlichkeit der Stelle
    • Die Betreuungskraft verantwortet ihre, durch fachliche und spezifische Anleitung der Ergo-Leitung, des PDL und der Ergotherapeuten, durchgeführten betreuerischen und pflegeunterstützenden Tätigkeiten.
  4. Aufgaben
      • • Als ständiger Ansprechpartner für die Bewohner "präsent" sein. Aufbau einer kontinuierlichen und belastbaren Beziehung zu den Bewohnern
        • Betreuung von Senioren mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere im Bereich der dementiellen  Erkrankungen
        • Unterstützung beim Heimeinzug
        • Mithilfe bei der Angehörigenarbeit, insbesondere Aufklärung der Angehörigen über die Krankheitsbilder Demenz, Parkinson und Schlaganfall
        • Gestaltung des Alltages von Senioren. Berücksichtigung wiederkehrender täglicher Ereignisse wie etwa der Grund- und Behandlungspflege
        • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes Bewohners, insbesondere etwa des Zeitpunktes des morgendlichen Aufstehens
        • den Bewohner für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen
        • Beratung des Bewohners bei der Auswahl der Kleidung; dabei Berücksichtigung der Jahreszeit
        • Vorlesen aus Büchern
        • gemeinsames Singen und Musizieren, insbesondere alte Volks- und Wanderlieder, Heimat- und Kirchenlieder
        • gemeinsame Gartenarbeiten im Sommer
        • Spaziergänge
        • Mitwirkung bei Bastel- und Malgruppen, Brett- und Kartenspielen
        • Gedächtnisübungen machen
        • Motivation von Bewohnern, sich aktiv an der Pflege zu beteiligen
        • Mithilfe bei der Biografiearbeit. Führen von Gesprächen mit dem Bewohner über sein Leben
        • Mithilfe bei verschiedenen therapeutischen Verfahren, etwa 10-Minuten-Aktivierung, integrative Validation, Validation nach Feil, basale Stimulation sowie Musiktherapie
        • Beobachtung des Gesundheitszustands und des Verhaltens der Bewohner. Weitergabe von relevanten Informationen an die Pflegefachkräfte etwa im Rahmen von Fallbesprechungen
        • Sterbebegleitung