Pflegefachkraft

  1. Stellenbeschreibung:
    Pflegefachkraft
  2. Erforderliche Qualifikation:
    Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester/-pfleger oder Altenpfleger"
    Grundkenntnisse im Umgang mit Computern
  3. Verantworlichkeit der Stelle:
    Die Pflegefachkraft erbringt und veranwortet ihre bedarfsgerechte ganzheitliche aktivierende Pflege der pflegebedürftigen Bewohner der Einrichtung.
    Sie führt die Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen pflegerischen Erkenntnisse durch.
  4. Aufgaben der Stelle:
    Durchführung einer ganzheitlichen aktivierenden Pflege in den Bereichen:
    • Grundpflege (nach Standardvorgabe M.Krohwinkel)
    • Soziale Betreuung
    • Medizinische Behandlung

Führung der zeitgerechten Pflegedokumentation

Teilnahme an den Dienstbesprechnungen der PDL

Aktive Mitgestaltung der Schichtübergaben mit sach- und fachgerechnten Informationen zur ablaufenden Schicht und dem Bezug auf die Pflegedokumentaion

Vorbereitung und Durchführung der Medikation an die Bewohner nach ärztlicher Rezeptierung

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung und Lagerung von Arzneimitteln

Als diensthabende Schwester, Ruf des behandelnden Arztes oder Notarztes bei akuter Erfordernis

Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines allgemein anerkannten Standes des medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse sowie Befähigung zur praktischen Umsetzung

Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Einhaltung des Datenschutzes und Schweigepflichtverordnung
Einhaltung betrieblicher Organisationsreglungen

Die Funtionsbeschreibung ist Bestandteil des Dienstvertrages